1.1 Grundlage: Diese Geschäftsbedingungen
TELEgeschäft M. Nowitzky und Freunde (im folgenden: TELEgeschäft) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Vertragsänderungen
TELEgeschäft ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des oder der KundIn zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von TELEgeschäft für den oder die KundIn zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der oder die KundIn der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. TELEgeschäft verpflichtet sich, den oder die KundIn mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
1.3 Widerspruch abweichender AGB
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des oder der KundIn erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des oder der KundIn unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.4 Geltung auch für Zukunft
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
1.5 Ergänzende Bedingungen von Domain-Vergabe-Organisationen
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste
1.6 Übertragungsrecht für Rechte und Pflichten
TELEgeschäft kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem oder der KundIn steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
2.1 Erreichbarkeit: 99% im Jahresmittel
TELEgeschäft kann selber keine Erreichbarkeit seiner Server gewährleisten. Die durch TELEgeschäft angemieteten Server unterliegen jedoch einer gegenüber TELEgeschäft gewährleisteten Erreichbarkeit von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von TELEgeschäft und seiner LieferantInnen liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. TELEgeschäft kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
2.2 Ein Leistungstarif je Domain
Für jede Internet-Domain des oder der KundIn kann nur ein Leistungstarif von TELEgeschäft genutzt werden. Der oder die KundIn wählt bei der Bestellung einen konkreten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
2.3 Freivolumen für Datentransfer
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von einem Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
3.1 Domainvertrag mit Vergabe-Organisation, TELEgeschäft lediglich VermittlerIn
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird TELEgeschäft im Verhältnis zwischen dem oder der KundIn und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als VermittlerIn tätig. TELEgeschäft hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. TELEgeschäft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den oder die KundIn beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
3.2 Ausschluß der Verletzung von Drittrechten und Freistellung
Der oder die KundIn garantiert, dass die von ihr oder ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder die KundIn oder mit Billigung des oder der KundIn beruhen, stellt der oder die KundIn TELEgeschäft, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
3.3 Domainverlust
Der oder die KundIn ist verpflichtet, TELEgeschäft einen etwaigen Verlust ihrer oder seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der oder die KundIn den Rückerwerb ihrer oder seiner Domain von einer oder einem Dritten, so ist sie oder er verpflichtet, TELEgeschäft unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit der oder dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von TELEgeschäft über den Stand der Verhandlungen mit der oder dem Dritten zu beantworten und TELEgeschäft das vorrangige Recht zum Rückerwerb für die oder den KundIn einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des oder der KundIn nicht unbillig beeinträchtigt.
4.1 Begriffe: Lizenz, Programm, Kopien
Wenn der oder die KundIn von TELEgeschäft für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz) erhält oder wird der oder die KundIn von TELEgeschäft für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
4.2 Einhaltung bei jeglicher Nutzung
Der oder die KundIn verpflichtet sich sicherzustellen, dass jede und jeder, die oder der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der oder die KundIn darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
4.3 Entgelte
Die von TELEgeschäft erhobenen Lizenzentgelte richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
4.4 Sicherungskopien
Der oder die KundIn darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der oder die KundIn darf Urheberrechtsvermerke von TELEgeschäft nicht verändern oder entfernen. Der oder die KundIn ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Sie oder er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
4.5 Rückgabe und Löschung
Soweit dem oder der KundIn von TELEgeschäft ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der oder die KundIn alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an TELEgeschäft zurück zu geben. Der oder die KundIn löscht alle gespeicherten Programme, soweit sie oder er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des oder der KundIn gegenüber TELEgeschäft bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
4.6 Vertragsstrafe
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht der oder die KundIn TELEgeschäft eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00.
5.1 Vertragsantrags-Annahme
TELEgeschäft ist berechtigt, den Antrag des oder der KundIn auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den oder die KundIn anzunehmen.
5.2 Vertragsbeginn
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des KundInnenantrags durch TELEgeschäft oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
5.3 Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Wurde mit dem oder der KundIn eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Dies gilt nicht, wenn mit dem oder der KundIn gesondert Abweichendes vereinbart wird. TELEgeschäft ist bei Verträgen, in denen für den oder die KundIn eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
5.4 Domain-Freigabe nach Vertragsende
TELEgeschäft ist berechtigt, die Domain des oder der KundIn nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des oder der KundIn aus der Registrierung bei der jeweiligen Vergabestelle.
5.5 Domainpflege und Sperre
Werden von Dritten gegenüber TELEgeschäft Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9.2 geltend gemacht, ist TELEgeschäft berechtigt, die Domain des oder der KundIn unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des oder der KundIn zu sperren.
5.6 Fristlose Kündigung. Gründe
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für TELEgeschäft insbesondere dann vor, wenn der oder die KundIn
5.7 Schriftform auch via Telefax
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
5.8 Vertragsumfang
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom oder von der KundIn beantragten Domains, soweit sie dem oder der KundIn zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den oder die KundIn oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des oder der KundIn auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch TELEgeschäft verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
5.9 Kündigungsrecht für Sub-Level Domains
Für den Fall, dass TELEgeschäft nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des oder der KundIn nicht aufrecht erhalten kann, ist TELEgeschäft berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
6.1 Preiserhöhungen
TELEgeschäft ist einer maßvollen Preispolitik verpflichtet. TELEgeschäft ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des oder der KundIn. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der oder die KundIn der Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. TELEgeschäft verpflichtet sich, den oder die KundIn mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundententgelts betroffen ist, bestimmt TELEgeschäft die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet TELEgeschäft Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des oder der KundIn, auch des oder der KundIn des oder der WiederverkäuferIn, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
6.2 Abrechnung. Zeiträume. Rechnungstellung
Soweit ein TELEgeschäft E-Shop Gegenstand des Vertrages ist, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte monatlich im voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der oder die KundIn im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem oder der KundIn haben Vorrang. Die Rechnung wird in das Konfigurationsmenu des oder der KundIn eingestellt und kann dort von ihr oder ihm abgerufen werden. Verlangt der oder die KundIn eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist TELEgeschäft berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,50 zu verlangen. Bei Rücklastschriften berechnet TELEgeschäft ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von
EUR 7,50 pro Lastschrift zzgl. der für TELEgeschäft angefallenen Bankentgelte. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet TELEgeschäft diesen Betrag.
6.3 Bankeinzugs-Ermächtigung
Der oder die KundIn ermächtigt TELEgeschäft, die von ihr oder ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom oder von der KundIn zu benennenden Kontos einzuziehen.
6.4 Freischaltung nach Zahlung möglich
TELEgeschäft ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
6.5 Eingeschränktes Aufrechnungsrecht
Gegen unsere Forderungen kann der oder die KundIn nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
TELEgeschäft wird den oder die KundIn dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch TELEgeschäft in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem oder der KundIn gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der oder die KundIn TELEgeschäft von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und TELEgeschäft alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von TELEgeschäft entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von TELEgeschäft gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.
8.1 Haftungsklausel
Für Schäden haftet TELEgeschäft nur dann, wenn TELEgeschäft oder dessen Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von TELEgeschäft oder dessen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von TELEgeschäft auf den Schaden beschränkt, der für TELEgeschäft bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
8.2 Zugesicherte Eigenschaften
Die Haftung von TELEgeschäft wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
8.3 TK-KundInnenschutz
Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
9.1 Volle Eigenverantwortlichkeit der Inhalte
Der oder die KundIn ist verpflichtet, auf ihre oder seine Internet-Seite und - sofern ein TELEgeschäft E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - in ihr oder sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe ihres oder seines vollständigen Namens und ihrer oder seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der oder die KundIn wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der oder die KundIn stellt TELEgeschäft von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
9.2 Ungesetzliches, Pornografie und Vertragsstrafe
Der oder die KundIn darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern ein TELEgeschäft E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte ihres oder seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der oder die KundIn, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Gleiches gilt für Inhalte und Symbole, die politisch rechts von der CSU angesiedelt sind und Aufrufe zur Gewalt gegen Menschen und Sachen. Der oder die KundIn darf ihre oder seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der oder die KundIn durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der oder die KundIn TELEgeschäft unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.050,00 (in Worten: fünftausendfünfzig Euro).
9.3 Keine Prüfpflicht - aber unverzügliche Sperre
TELEgeschäft ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des oder der KundIn auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 9.2 oder 10.5 unzulässig sind, ist TELEgeschäft berechtigt, den Tarif zu sperren. TELEgeschäft wird den oder die KundIn unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
10.1 Kontinuierliche Daten-Richtigkeit
Der oder die KundIn sichert zu, dass die TELEgeschäft von ihr oder ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Sie oder er verpflichtet sich, TELEgeschäft jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von TELEgeschäft binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
10.2 Wichtig: Vorhaltung eingegangener E-Mails
Der oder die KundIn hat in ihre oder seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. TELEgeschäft behält sich das Recht vor, für den oder die KundIn eingehende persönliche Nachrichten an den oder die AbsenderIn zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für E-Mails beträgt mindestens 80 Tage.
10.3 Wichtig: Passwörter geheimhalten. Datensicherung
Der oder die KundIn verpflichtet sich, von TELEgeschäft zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des oder der KundIn Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von TELEgeschäft nutzen, haftet der oder die KundIn gegenüber TELEgeschäft auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der oder die KundIn wird darauf hingewiesen, dass es ihr oder ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch sie oder ihn bzw. seine oder ihre Erfüllungs- oder VerrichtungsgehilfInnen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von TELEgeschäft abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der oder die KundIn hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von TELEgeschäft oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der oder die KundIn testet im übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in ihrer oder seiner konkreten Situation, bevor sie oder er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die sie oder er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von TELEgeschäft erhält. Der oder die KundIn wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können.
10.4 Keine Massenmails (Spam)
Der oder die KundIn verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des oder der jeweiligen EmpfängerIn keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Verletzt der oder die KundIn die vorgenannte Pflicht, so ist TELEgeschäft berechtigt, den Tarif unverzüglich zu sperren.
10.5 Keine übermäßige Belastung des Servers
Der oder die KundIn ist verpflichtet, ihre oder seine Internet-Seite und - sofern ein TELEgeschäft E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - ihren oder seinen Internet-Shop so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. TELEgeschäft ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den oder die KundIn oder durch Dritte auszuschließen. TELEgeschäft wird den oder die KundIn unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
10.6 Volumen für zusätzlichen Datentransfer
Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird TELEgeschäft im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kundinnen und Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
10.7 Obergrenze für Datentransfervolumen
Der oder die KundIn kann gegenüber TELEgeschäft schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
10.8 Keine Chats
Der oder die KundIn verpflichtet sich, auf den bei TELEgeschäft abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des oder der KundIn enthält einen von TELEgeschäft zur Verfügung gestellten Chat.
11.1 Erhebung
TELEgeschäft erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines oder einer NutzerIn ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.
11.2 Einsehbarkeit
TELEgeschäft weist die oder den KundIn ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der oder die KundIn weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des oder der KundIn aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihr oder ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der oder die KundIn vollumfänglich selbst Sorge.
12.1 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der oder die KundIn Kauffrau oder -mann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Dresden. TELEgeschäft ist darüber hinaus berechtigt, den oder die KundIn an ihrem oder seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von TELEgeschäft auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
12.2 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1 Grundlage: Diese Geschäftsbedingungen
1.2 Vertragsänderungen
1.3 Widerspruch abweichender AGB
1.4 Geltung auch für Zukunft
1.5 Ergänzende Bedingungen von Domain-Vergabe-Organisationen
1.6 Übertragungsrecht für Rechte und Pflichten
2. Leistungspflichten
2.1 Erreichbarkeit: 99% im Jahresmittel
2.2 Ein Leistungstarif je Domain
2.3 Freivolumen für Datentransfer
3. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf
3.1 Domainvertrag mit Vergabe-Organisation, TELEgeschäft lediglich VermittlerIn
3.2 Ausschluß der Verletzung von Drittrechten und Freistellung
3.3 Domainverlust
4. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht
4.1 Begriffe: Lizenz, Programm, Kopien
4.2 Einhaltung bei jeglicher Nutzung
4.3 Entgelte
4.4 Sicherungskopien
4.5 Rückgabe und Löschung
4.6 Vertragsstrafe
5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1 Vertragsantrags-Annahme
5.2 Vertragsbeginn
5.3 Vertragslaufzeit
5.4 Domain-Freigabe nach Vertragsende
5.5 Domainpflege und Sperre
5.6 Fristlose Kündigung. Gründe
5.7 Schriftform auch via Telefax
5.8 Vertragsumfang
5.9 Kündigungsrecht für Sub-Level Domains
6. Preise und Zahlung
6.1 Preiserhöhungen
6.2 Abrechnung. Zeiträume. Rechnungstellung
6.3 Bankeinzugs-Ermächtigung
6.4 Freischaltung nach Zahlung möglich
6.5 Eingeschränktes Aufrechnungsrecht
7. Freistellungsanspruch
8. Haftung
8.1 Haftungsklausel
8.2 Zugesicherte Eigenschaften
8.3 TK-KundInnenschutz
9. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
9.1 Volle Eigenverantwortlichkeit der Inhalte
9.2 Ungesetzliches, Pornografie und Vertragsstrafe
9.3 Keine Prüfpflicht - aber unverzügliche Sperre
10. Pflichten des oder der KundIn
10.1 Kontinuierliche Daten-Richtigkeit
10.2 Wichtig: Vorhaltung eingegangener E-Mails
10.3 Wichtig: Passwörter geheimhalten. Datensicherung
10.4 Keine Massenmails (Spam)
10.5 Keine übermäßige Belastung des Servers
10.6 Volumen für zusätzlichen Datentransfer
10.7 Obergrenze für Datentransfervolumen
10.8 Keine Chats
11. Datenschutz
11.1 Erhebung
11.2 Einsehbarkeit
12. Schlussbestimmungen
12.1 Gerichtsstand
12.2 Salvatorische Klausel
Stand: Oktober 2003
Unsere AGB haben wir denen der 1&1 Internet AG nachgebildet, bei der wir unseren Server gemietet haben. Wo wir abweichen mußten, haben wir dies kursiv geschrieben, Passagen, die wir für unsere Kundschaft wichtig finden, sind fett gehalten. Zwischenüberschriften und Übersicht sind sämtlich von uns.
Wer mit uns Verträge schließt, bestätigt uns, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben. Ob diese Kenntnisnahme tatsächliche Praxis ist, darf gelegentlich bezweifelt werden. Wir haben es Ihnen leicht gemacht, wenigsten einige Punkte durchzuklicken, wir empfehlen Ihnen das ausdrücklich.
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27. Juli 2004 - 3.02 (22)