Stand: Oktober 2003

Hinweise zum Datenschutz

TELEgeschäft M. Nowitzky und Freunde (kurz: TELEgeschäft) erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten einer Nutzerin oder eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.

  • Was speichern wir?
     
    • Immer: KundInnendaten
      Zur Begründung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses sind in der Regel Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung sowie Zugangskennungen des oder der NutzerIn erforderlich (Bestandsdaten). Diese Daten können in elektronischen Bestellformularen erhoben werden.
       
    • Manchmal: Nutzungsdaten
       
      • Welche sind das?
        Nutzungsdaten, wie z.B. Angaben über Beginn, Ende und Umfang der Nutzung bestimmter Teledienste durch eine Nutzerin oder einen Nutzer, bzw. Verbindungsdaten bei E-Mail-Diensten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen und abzurechnen. In der Regel werden dabei Datum und Uhrzeit sowie Zeitzone des Beginns und Endes der Nutzung, der Umfang in Bytes, die NutzerIn-IP-Adresse und die Art des in Anspruch genommenen Teledienstes erfasst.
         
      • Wie lange speichern wir Nutzungsdaten?
        Soweit die Nutzungsdaten für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Abrechnungsdaten), werden sie längstens bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert, darüber hinaus nur, wenn und solange die Nutzerin oder der Nutzer Einwendungen gegen die Rechnung erhebt oder die Rechnung trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt. Werden die Daten zur Erfüllung bestehender gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen benötigt, sperrt TELEgeschäft die Daten.
         
    • Verbindungszeiten (zur Zeit nicht angeboten)
      Die anfallenden Verbindungszeiten eines Internet Zugangs werden vom Betreiber des von TELEgeschäft genutzten Internet-Zugangsnetzes (Backbone) erfasst und an TELEgeschäft zu Abrechnungszwecken übermittelt.
       
  • Was geben wir weiter?
    • Daten an Registrierungseinrichtung
      Der oder die NutzerIn wird darauf hingewiesen, daß zu einer Domainregistrierung die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten, in der Regel Name und Anschrift, an die entsprechenden nationalen und internationalen Registrierungsstellen und die Veröffentlichung in den von jedermann abrufbaren Whois- Datenbanken erforderlich ist. Für die Registrierung einer ".de"-Domain z.B. werden derzeit Namen und Anschriften des oder der DomaininhaberIn, des oder der administrativen und technischen AnsprechpartnerIn sowie des oder der ZonenverwalterIn und darüber hinaus Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse des oder der technischen AnsprechpartnerIn und des oder der ZonenverwalterIn an die DENIC e.G., Frankfurt/Main, übermittelt und in der DENIC-Datenbank unter www.denic.de im Internet veröffentlicht.
    • Weitergabe von Abrechnungsdaten
      • An VertragspartnerInnen
        TELEgeschäft darf Abrechnungsdaten an andere Diensteanbieter und Dritte übermitteln, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem oder der Nutzerin erforderlich ist. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist TELEgeschäft berechtigt, die personenbezogenen Daten zu erheben, verarbeiten und nutzen, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von rechtswidrigen Inanspruchnahmen und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem oder der NutzerIn erforderlich sind. Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, ist TELEgeschäft berechtigt, zum Erkennen, Eingrenzen und Beseitigen von Störungen und Fehlern an Kommunikationsanlagen die Bestands- und Verbindungsdaten der Beteiligten zu erheben, verarbeiten und nutzen.
         
      • An Strafverfolgungsbehörden etc.
        Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen ist TELEgeschäft berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen. TELEgeschäft erteilt dem oder der NutzerIn auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu ihrer oder seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des oder der NutzerIn auch elektronisch erteilt werden.
         
hinweise Datenschutz

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27. Juli 2004 - 3.02 (22)